Katzenhilfe Radolfzell - KaschKa

Zwei­mal jähr­lich — im Früh­ling und im Herbst — sind deutsch­land­weit alle Tier­hei­me über­füllt und es müs­sen Auf­nah­me­stopps ver­hängt wer­den. Auch auf pri­va­ten Pfle­ge­stel­len ist dann oft kein Platz für Neuzugänge.

Doch als domes­ti­zier­te Haus­tie­re sind Kat­zen nicht mehr für ein Leben in der Natur gerüs­tet und sind auf mensch­li­che Für­sor­ge ange­wie­sen. Sie kön­nen sich und ihren Nach­wuchs nicht mehr voll­stän­dig allei­ne versorgen.

Vor dem Hin­ter­grund, dass jedes Jahr etwa 300.000 Tie­re in deut­schen Tier­hei­men lan­den, wird deut­lich, dass die Kat­zen unbe­dingt wei­te­ren Schutz brau­chen. Hal­ter müs­sen in die Ver­ant­wor­tung genom­men wer­den. Ohne zwin­gen­de Kas­tra­ti­ons- und Kenn­zeich­nungs­pflicht wird das Kat­zen­elend wei­ter bestehen und sich ausweiten.

Der Deut­sche Tier­schutz­bund, der bereits seit Jah­ren eine bun­des­weit gül­ti­ge Kat­zen­schutz­ver­ord­nung for­dert, hat am 23.06.2017 im Rah­men sei­nes Par­la­men­ta­ri­schen Tier­schutz­früh­stücks eine Stim­men­samm­lung von mehr als 100.000 Stim­men in Ber­lin an die Schirm­her­rin­nen des Par­la­ments­krei­ses Tier­schutz übergeben.

Inwie­fern die Unter­schrif­ten­samm­lung erfolg­reich sein wird, kann man heu­te sicher noch nicht abschät­zen. Es wird ver­mut­lich noch viel Zeit ver­ge­hen, bis kon­kre­te Ergeb­nis­se vor­lie­gen und in der Zwi­schen­zeit arbei­ten wir regio­nal an der Umset­zung einer Katzenschutzverordnung.

Der Gesetz­ge­ber hat mit Ein­füh­rung des § 13 b die Lan­des­re­gie­run­gen ermäch­tigt, Rechts­ver­ord­nun­gen zum Schutz frei­le­ben­der Kat­zen zu erlas­sen. In § 13 b heißt es: “Die Lan­des­re­gie­run­gen kön­nen ihre Ermäch­ti­gung durch Rechts­ver­ord­nung auf ande­re Behör­den übertragen.”

Lei­der hat Baden-Würt­tem­berg — genau­so wie auch die ande­ren Bun­des­län­der — dies an die Kom­mu­nen wei­ter dele­giert. Und obwohl die Lan­des­re­gie­rung Baden-Würt­tem­berg die Städ­te und Kom­mu­nen mit einer Mus­ter­ver­ord­nung im Dezem­ber 2013 ermäch­tigt hat, eine kom­mu­na­le Kat­zen­schutz­ver­ord­nung zu erlas­sen, ist dies bis heu­te von kei­ner Gemein­de umge­setzt wor­den. Die Begrün­dun­gen rei­chen von, “es gibt kein Kat­zen­pro­blem” bis zu “die Hür­den und die Kos­ten der Umset­zung wären zu hoch”.

Auch der Lan­des­tier­schutz­ver­band Baden-Würt­tem­berg arbei­tet auf regio­na­ler Ebe­ne an einer Umset­zung, doch trotz inten­si­ver Bemü­hun­gen führ­te dies bis­her zu kei­nem Ergeb­nis. Bei all der Auf­klä­rungs­ar­beit, die Tier­schutz­ver­ei­ne, Kat­zen­schutz­ver­ei­ne und auch Tier­ärz­te täg­lich leis­ten, gibt es lei­der immer noch zu vie­le Kat­zen­hal­ter, die ohne Kas­tra­ti­ons­pflicht der Ver­meh­rung frei­en Lauf las­sen und nicht in die Pflicht genom­men wer­den, oder ein­fach nur gleich­gül­tig und ver­ant­wor­tungs­los sind. All die aus­ge­setz­ten Kat­zen oder Kat­zen­ba­bys, die dann wie­der – wenn sie Glück haben — im Tier­heim lan­den, sind Beleg dafür.